AGB
1. Anbieter
HaWart Elektronik
Inhaber: Krystian Lepich
Talstraße 44
52249 Eschweiler
Deutschland
Telefon: +49 1525 9227145
E-Mail: info@hawartelektronik.de
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen HaWart Elektronik und unseren Kunden über die Prüfung, Diagnose, Reparatur, Instandsetzung, Programmierung, Codierung, Datenübertragung oder sonstige Bearbeitung von elektronischen und hydraulischen Fahrzeugbauteilen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Motorsteuergeräte,
- ABS- und ESP-Steuergeräte,
- ABS-Hydraulikblöcke,
- Getriebesteuergeräte,
- Kombiinstrumente und Tachos,
- Navigations- und Multimediasysteme,
- Komfortsteuergeräte,
- sonstige elektronische Fahrzeugbauteile.
Kunde kann sowohl ein Verbraucher gemäß § 13 BGB als auch ein Unternehmer gemäß § 14 BGB sein. Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Auftrag überwiegend zu privaten Zwecken erteilt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die bei der Auftragserteilung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn HaWart Elektronik diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
3. Gegenstand der Leistungen
3.1 Prüfung und Diagnose
Die Prüfung ist eine eigenständige technische Dienstleistung. Sie erfolgt anhand der vom Kunden gemeldeten Fehler, der übermittelten Fehlercodes und der auf unserem Prüfstand technisch möglichen Prüfverfahren.
Eine vollständige Prüfung aller Funktionen des gesamten Fahrzeugs ist nicht möglich, da uns grundsätzlich nur das eingesandte Bauteil und nicht das vollständige Fahrzeug zur Verfügung steht.
HaWart Elektronik schuldet bei der Prüfung eine fachgerechte Durchführung, jedoch nicht in jedem Fall das Auffinden eines Fehlers oder die Feststellung einer eindeutigen Fehlerursache.
3.2 Reparatur
Eine Reparatur wird grundsätzlich erst durchgeführt, nachdem:
- das eingesandte Bauteil geprüft wurde,
- der Kunde Informationen zum Prüfergebnis und zu den Reparaturkosten erhalten hat,
- der Kunde das Reparaturangebot ausdrücklich bestätigt hat.
Gegenstand der Reparatur ist grundsätzlich nur der vom Kunden gemeldete und im Reparaturangebot bezeichnete Fehler. Weitere Fehler oder Schäden am Fahrzeug oder am Bauteil sind nicht automatisch Bestandteil des Auftrags.
3.3 Prüfung auf dem Prüfstand
Das reparierte Bauteil wird nach den technisch verfügbaren Möglichkeiten auf einem Prüfstand geprüft. Die Prüfbedingungen können den Betrieb im vollständigen Fahrzeug nicht in allen Einzelheiten nachbilden. Fehler, die nur in Verbindung mit anderen Fahrzeugkomponenten, Kabeln, Sensoren, Aktoren, Spannungsversorgung, Softwareständen oder mechanischen Fahrzeugteilen auftreten, können daher möglicherweise nicht erkannt werden.
4. Vertragsschluss
4.1 Prüfauftrag
Das Ausfüllen und Absenden des Online-Reparaturauftrags sowie die anschließende Einsendung des Bauteils stellen ein Angebot des Kunden zum Abschluss eines kostenpflichtigen Prüfvertrags dar.
Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt nur den Eingang des Auftrags. Sie stellt noch keine Annahme des Vertrags dar.
Der Prüfvertrag kommt zustande, wenn HaWart Elektronik:
- den Auftrag ausdrücklich bestätigt oder
- nach Eingang des Bauteils mit der Prüfung beginnt.
4.2 Reparaturauftrag
Nach der Prüfung erhält der Kunde, soweit eine Reparatur möglich erscheint, ein Reparaturangebot mit Informationen über die vorgesehenen Arbeiten und den Preis.
Das Angebot ist, sofern darin nichts anderes angegeben ist, 14 Kalendertage gültig.
Der Reparaturvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot beispielsweise per E-Mail, WhatsApp oder über die Website bestätigt und HaWart Elektronik die Annahme bestätigt oder mit der Reparatur beginnt.
4.3 Ablehnung eines Auftrags
HaWart Elektronik ist berechtigt, einen Prüf- oder Reparaturauftrag abzulehnen, insbesondere wenn:
- das Bauteil technisch nicht geprüft oder repariert werden kann,
- erforderliche Ersatzteile oder technische Informationen nicht verfügbar sind,
- Sicherheitsbedenken bestehen,
- der Auftrag gegen gesetzliche Vorschriften verstößt,
- notwendige Angaben des Kunden fehlen.
5. Prüfkosten
Die Prüfpauschale beträgt:
69,00 € inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Prüfpauschale wird insbesondere berechnet, wenn:
- kein Fehler am eingesandten Bauteil festgestellt werden kann,
- der Fehler außerhalb des eingesandten Bauteils liegt,
- eine Reparatur technisch nicht möglich ist,
- HaWart Elektronik keine Reparatur anbieten kann,
- der Kunde das Reparaturangebot ablehnt,
- der Kunde innerhalb der Gültigkeitsdauer des Angebots nicht antwortet,
- der Kunde den Auftrag nach Beginn der Prüfung abbricht.
Wird eine erfolgreiche Reparatur durchgeführt, entfällt die Prüfpauschale beziehungsweise wird vollständig auf den vereinbarten Reparaturpreis angerechnet.
Zusätzlich zur Prüfpauschale können Rückversand- und gegebenenfalls Verpackungskosten anfallen.
6. Reparaturangebot und zusätzliche Arbeiten
Der im Reparaturangebot genannte Preis gilt für die dort beschriebenen Arbeiten und den dort beschriebenen Fehler.
Stellt sich während der Reparatur heraus, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, die den vereinbarten Preis erhöhen, informiert HaWart Elektronik den Kunden.
Die zusätzlichen Arbeiten werden nur nach erneuter Zustimmung des Kunden durchgeführt.
Lehnt der Kunde zusätzliche notwendige Arbeiten ab, kann HaWart Elektronik die Reparatur beenden und das Bauteil im aktuellen Zustand zurücksenden.
Bereits ausdrücklich vereinbarte und durchgeführte Arbeiten können in diesem Fall berechnet werden.
7. Kein Erfolg – keine Kosten
Hat der Kunde ein konkretes Reparaturangebot bestätigt und kann HaWart Elektronik die darin vereinbarte Reparatur nicht erfolgreich abschließen, zahlt der Kunde:
- keine Reparaturkosten,
- keine Prüfpauschale,
- keine Rückversandkosten.
Die Entscheidung, ob eine Reparatur technisch erfolgreich abgeschlossen wurde, erfolgt anhand der vereinbarten Fehlerbeschreibung und der technisch möglichen Abschlussprüfung.
Diese Regelung gilt nicht, wenn:
- der Kunde den Auftrag nach Beginn der Reparatur selbst abbricht,
- das eingesandte Bauteil nicht zu den angegebenen Fahrzeugdaten gehört,
- am Bauteil kein entsprechender Fehler festgestellt werden kann,
- der Fehler nachweislich außerhalb des eingesandten Bauteils liegt,
- der Kunde notwendige zusätzliche Arbeiten ablehnt,
- der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.
Zölle, Einfuhrabgaben oder sonstige behördliche Gebühren bei internationalen Sendungen werden nicht von HaWart Elektronik übernommen.
8. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Prüfung und Reparatur erforderlichen Informationen vollständig und richtig anzugeben.
Hierzu gehören insbesondere:
- Fahrzeughersteller und Modell,
- Baujahr,
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer – FIN/VIN,
- Fehlercodes,
- genaue Fehlerbeschreibung,
- Angaben zu bereits durchgeführten Reparaturversuchen,
- Angaben zu Wasser-, Brand-, Überspannungs- oder Unfallschäden,
- Angaben zum mitgesendeten Zubehör.
Der Kunde muss HaWart Elektronik vor Beginn der Arbeiten darüber informieren, wenn das Bauteil bereits geöffnet, verändert, programmiert oder durch einen anderen Betrieb bearbeitet wurde.
Der Kunde bestätigt, Eigentümer des eingesandten Bauteils zu sein oder vom Eigentümer zur Erteilung des Auftrags berechtigt zu sein.
Der Ausbau und Einbau sicherheitsrelevanter Fahrzeugbauteile muss fachgerecht und unter Beachtung der Herstellervorgaben erfolgen.
9. Daten, Software und Codierungen
Elektronische Fahrzeugbauteile können Fahrzeugdaten, Codierungen, Softwarestände, Wegfahrsperrendaten oder andere gespeicherte Informationen enthalten.
Der Kunde ist verpflichtet, vorhandene Daten vor der Einsendung zu sichern, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.
Soweit es für den vereinbarten Auftrag erforderlich ist, darf HaWart Elektronik Daten auslesen, sichern, übertragen, programmieren, verändern oder zurücksetzen.
HaWart Elektronik führt nur Arbeiten aus, die technisch und rechtlich zulässig sind.
Für Datenverluste gelten die Haftungsregelungen dieser AGB.
10. Preise
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle angegebenen Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben werden, wenn dies im jeweiligen Angebot entsprechend gekennzeichnet ist.
Maßgeblich ist der im Reparaturangebot bestätigte Gesamtpreis.
11. Zahlung
Die Rechnung wird nach Abschluss der Prüfung beziehungsweise Reparatur erstellt.
Der Rechnungsbetrag ist, sofern auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben wurde, sofort fällig.
Das Bauteil wird grundsätzlich nach vollständigem Zahlungseingang zurückgesendet.
Folgende Zahlungsarten werden angeboten:
XXX
HaWart Elektronik ist berechtigt, das Bauteil bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Forderungen zurückzubehalten.
Das gesetzliche Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB bleibt unberührt.
12. Bearbeitungs- und Fertigstellungszeiten
Angaben zu Prüfungs-, Reparatur- oder Versandzeiten sind unverbindliche Schätzungen, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde.
Verzögerungen können insbesondere entstehen durch:
- erforderliche zusätzliche Prüfungen,
- schwer feststellbare Fehler,
- fehlende Ersatzteile,
- Lieferverzögerungen,
- notwendige Rückfragen beim Kunden,
- unvollständige Fahrzeug- oder Fehlerdaten.
HaWart Elektronik informiert den Kunden über wesentliche Verzögerungen.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
13. Versand und Verpackung
13.1 Einsendung an HaWart Elektronik
Die Kosten der Einsendung zu HaWart Elektronik trägt der Kunde.
Der Kunde muss das Bauteil sauber, trocken, transportsicher und ausreichend gepolstert verpacken. Empfindliche Anschlüsse, Stecker, Hydraulikanschlüsse und hervorstehende Teile müssen besonders geschützt werden.
Der Kunde soll einen Versand mit Sendungsverfolgung verwenden.
Für Schäden, die nachweislich durch eine unzureichende Verpackung bei der Einsendung entstanden sind, haftet HaWart Elektronik nicht.
13.2 Rückversand innerhalb Deutschlands
Die Rückversandkosten innerhalb Deutschlands betragen:
8,90 € inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
13.3 Rückversand außerhalb Deutschlands
Rücksendungen außerhalb Deutschlands erfolgen nur nach vorheriger Vereinbarung.
Die Versandkosten betragen abhängig vom Zielland, Gewicht, Paketmaß und Versanddienstleister mindestens:
25,00 € inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die genauen Versandkosten werden dem Kunden vor dem Rückversand mitgeteilt.
Zölle, Einfuhrsteuern und sonstige Gebühren des Bestimmungslandes trägt der Kunde.
13.4 Unzureichende Verpackung
Ist die vom Kunden verwendete Verpackung für einen sicheren Rückversand nicht geeignet, kann HaWart Elektronik neues Verpackungsmaterial verwenden.
Hierfür wird eine Verpackungspauschale von:
4,90 € inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer
berechnet.
13.5 Transportgefahr
Für die Gefahrtragung während des Transports gelten die gesetzlichen Vorschriften.
14. Abnahme
Nach Abschluss der Reparatur erhält der Kunde eine Rechnung und, soweit vorgesehen, Informationen über die durchgeführte Prüfung.
Der Kunde ist verpflichtet, das reparierte Bauteil nach Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen beziehungsweise fachgerecht prüfen zu lassen.
Wegen eines unwesentlichen Mangels darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Offensichtliche Probleme sollen HaWart Elektronik möglichst schnell mitgeteilt werden. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.
15. Gesetzliche Mängelrechte
Für Mängel der ausgeführten Reparatur gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Bei einem berechtigten Mangel hat HaWart Elektronik zunächst das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung.
Der Kunde muss HaWart Elektronik hierzu eine angemessene Möglichkeit geben, das Bauteil zu prüfen und den Mangel zu beseitigen.
Der Kunde soll ohne vorherige Abstimmung keine Reparatur durch einen anderen Betrieb durchführen lassen, wenn HaWart Elektronik die Möglichkeit zur Nacherfüllung erhalten soll.
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
16. Zwei Jahre Reparaturgarantie
Zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten gewährt HaWart Elektronik eine freiwillige Garantie von:
24 Monaten
auf die ausgeführte Reparatur.
Die Garantie beginnt mit der Übergabe beziehungsweise Zustellung des reparierten Bauteils.
Die Garantie gilt ausschließlich für:
- den im Reparaturangebot beschriebenen Fehler,
- die tatsächlich ausgeführten Reparaturarbeiten,
- die im Rahmen der Reparatur erneuerten oder bearbeiteten Bereiche.
Im Garantiefall prüft HaWart Elektronik das Bauteil und führt bei einem berechtigten Garantieanspruch eine kostenlose Nachbesserung durch.
Ist eine Nachbesserung technisch nicht möglich oder endgültig erfolglos, kann HaWart Elektronik den für die betroffene Reparatur gezahlten Betrag erstatten.
Die Garantie umfasst keine Fehler oder Schäden, die verursacht wurden durch:
- unsachgemäßen Ein- oder Ausbau,
- Fehler an anderen Fahrzeugkomponenten,
- fehlerhafte Kabel, Sensoren, Aktoren oder Spannungsversorgung,
- Überspannung, Kurzschluss, Feuchtigkeit, Wasser, Feuer oder Unfall,
- mechanische Beschädigung,
- falsche Codierung oder Programmierung durch Dritte,
- Öffnung, Veränderung oder Reparatur durch den Kunden oder einen anderen Betrieb,
- Verwendung des Bauteils entgegen den Herstellervorgaben,
- einen anderen als den ursprünglich beauftragten Fehler,
- normalen Verschleiß außerhalb des reparierten Bereichs.
Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt und können unabhängig von der Garantie kostenlos geltend gemacht werden.
17. Haftung
HaWart Elektronik haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- soweit ausdrücklich eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen wurde.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
HaWart Elektronik haftet insbesondere nicht für Probleme, die nicht durch die ausgeführte Reparatur verursacht wurden, beispielsweise durch:
- weitere Defekte am Fahrzeug,
- fehlerhafte Diagnose des Fahrzeugs,
- unsachgemäßen Ein- oder Ausbau,
- beschädigte Kabel oder Stecker,
- defekte Sensoren oder Aktoren,
- falsche Spannungsversorgung,
- unpassende Software oder Codierung durch Dritte.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
18. Nichtzahlung und nicht abgeholte Bauteile
Zahlt der Kunde eine fällige Rechnung nicht oder holt ein zur Abholung bereitgestelltes Bauteil nicht ab, kann HaWart Elektronik nach einer Mahnung und einer angemessenen Fristsetzung tatsächlich entstandene, angemessene Lager- und Mehraufwendungen berechnen.
Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Pfandrechte bleiben unberührt.
Eine Verwertung oder Entsorgung des Bauteils erfolgt ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen und nach vorheriger Ankündigung.
19. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular.
Soll HaWart Elektronik bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Prüfung oder Reparatur beginnen, muss der Verbraucher dies ausdrücklich verlangen.
Widerruft der Verbraucher den Vertrag nach Beginn der Leistung, kann er unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Zahlung eines angemessenen Wertersatzes für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen verpflichtet sein.
Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.
20. Verbraucherstreitbeilegung
HaWart Elektronik ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von HaWart Elektronik.
Das Gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
22. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Es gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung.
Stand: 16. Juli 2026